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  Robin Philpot  
  Ruanda 1994 - die inszenierte Tragödie  
     
 

Kapitel 4: Pfadfinder im Dienste Ihrer Majestät

“Es ist schwer, die ruandische Tragödie zu verstehen, wenn man nur auf einen kurzen Aufenthalt im Land und auf Informanten angewiesen ist, die für spezielle Interessen arbeiten.“

Georges-Henri Lévesque, 1. Februar 1995 43

 

„Vor Oktober 1990 war keine einzige Menschenrechtsorganisation in Ruanda. Nach der Invasion sprossen sie hervor wie die Pilze,“ sagte Faustin Twagiramungu, Premierminister von Ruanda 1994 - 1995 und Präsidentschaftskandidat im Jahr 2003. „Was die internationalen NGOs betraf, hatten wir wirklich keine Ahnung, was sie eigentlich wollten. Ich traf sie alle, weil ich eine politische Partei leitete, die in Opposition zur Regierung Habyarimana stand.“ 44   

Siege können Zungen lösen und Leute unvorsichtig machen. Wir wissen heute, dass die RPF 36 geheime Zellen in Ruanda betrieb, als sie am 1. Oktober 1990 einmarschierte, und dass diese Zellen in Verbindung mit Menschenrechtsgruppen arbeiteten. 45 Die nach 1990 geschaffenen Gruppen wurden finanziell und politisch von den großen europäischen und nordamerikanischen Menschenrechtsorganisationen unterstützt, etwa von Human Rights Watch/Africa in New York (später Africa Watch), Fédération internationale des droits de l’Homme in Paris, International Centre for Human Rights and Democratic Development in Montreal (jetzt Rights and Democracy), African Rights in London, und verschiedenen anderen. 1990 – 1994 boten diese Gruppierungen der einmarschierenden RPF-Invasionsarmee eine Fassade der Ehrbarkeit.     

Der ehemalige Premierminister Faustin Twagiramungu behauptet, dass die internationalen Menschenrechtsgruppen bereits außerordentlich einseitig waren, noch ehe sie in Ruanda eintrafen. „Sie alle standen in enger Verbindung mit der von der RPF dominierten Tutsi-Diaspora.“ Gilbert Ngijol ist noch nachdrücklicher. Der politische Attachee des Sonderbotschafters des UNO-Generalsekretärs bleibt dabei, dass „finanzielle Unterstützung für die ruandischen Menschenrechtsgruppen ein Weg war, der RPF-Armee Mittel zukommen zu lassen.“

Obwohl viele Menschenrechtserklärungen und Berichte während des Kriegs herausgegeben worden sind, sticht eine besondere Kommission hervor aufgrund ihres verheerenden Einflusses auf den Verlauf des Krieges und aufgrund ihrer Verlogenheit. Dieser Bericht wurde im März 1993 von drei der oben genannten Menschenrechtsgruppen und einer afrikanischen Organisation herausgebracht. Bereits der Titel dieses Berichts lässt dessen Einseitigkeit erkennen: „Bericht der Internationalen Untersuchungskommission über Menschenrechtsverletzungen in Ruanda seit 1. Oktober 1990.” 46

Durch die Einschränkung der Untersuchung auf Rechtsverletzungen nach dem 1. Oktober 1990 vermied die Kommission in genehmer Weise, das schwerste Verbrechen gemäß internationalem Recht zu untersuchen, nämlich das Verbrechen gegen den Frieden und die nationale Souveränität, begangen durch die einmarschierende RPF-Armee. Eine derartige Beliebigkeit stellt den gesamten Bericht bloß. Man wundert sich, wie sogenannte internationale Menschenrechtsexperten ihren Namen für einen derartigen Bericht hergeben konnten, ohne sich aufgrund ihrer professionellen Reputation verpflichtet zu fühlen, die naheliegendste Frage zu stellen: wer hat den Krieg begonnen?

Im September 1994 zeigten zwei der Autoren, William Schabas und André Paradis, in einer Antwort auf meinen Artikel in der Montrealer Tageszeitung La Presse, in dem ich den Bericht kritisierte, wie wertlos die Tätigkeit dieser Kommission war. 47 „Dieses Datum wurde gewählt,“ so schrieben sie, „weil dies das Datum ist, das von den ruandischen Menschenrechtsorganisationen, welche die Kommission beauftragt haben, gewählt worden ist”. 48      

Man weiß jetzt, dass die Gruppen, die für diese Kommission zuständig waren, entweder direkt von der RPF gegründet oder von dieser infiltriert waren. Ein wichtiger Auftraggeber, die Association rwandaise pour la défense des droits de l’Homme, wurde ausgerechnet am 30. September 1990 gegründet, dem Tag vor der Invasion Ruandas durch die RPF. Ihr Gründungsvorsitzender war Alphonse-Marie Nkubito, welcher der Kommission während ihres Besuchs in Ruanda 1993 zugeteilt war. Nkubito wurde Justizminister in der Regierung, die unmittelbar nach dem Sieg der RPF im Juli 1994 bestellt wurde. Es besteht kein Zweifel daran, dass die RPF, Aggressor in einem mörderischen Krieg in Ruanda, die treibende Kraft hinter der Kommission bildete. 

Selbst wenn die geheimen Verbindungen zwischen der Kommission und der RPF außer Acht gelassen werden, stinkt der Bericht nach betrügerischer Absprache, da er kaum von der RPF begangene Verbrechen erwähnt. Obwohl die Ermittler der Kommission zwei Wochen in Ruanda verbrachten, waren sie nur zwei Stunden lang im von der RPF besetzten Territorium. William Schabas schrieb in einem wichtigtuerischen Artikel, dass die Kommission nur deswegen dorthin ging, „um unsere Unparteilichkeit zu demonstrieren.“ 49 Während die Regierung Habyarimana der Kommission völlige Bewegungsfreiheit bei ihren Untersuchungen gab, gestattete die RPF Mitgliedern der Kommission die Befragung von Zeugen nur im Beisein von bewaffneten Offizieren und Soldaten der RPF. Aufgrund dieser Einschränkungen und der kurzen Zeit, die für die Untersuchung von Rechtsverletzungen durch die RPF zur Verfügung stand, hätte die Kommission sich weigern müssen, den Bericht zu veröffentlichen, ehe sie die von der RPF kontrollierten Gebiete gleich lange und unter den gleichen Bedingungen untersuchen hätte können wie das von der Regierung kontrollierte Territorium. Die Kommission zog es jedoch vor, eine selektive, eingeschränkte und einseitige Untersuchung abzusegnen, die schon an sich ungerecht war.  

Dieser Bericht ist ein Schwindel aufgrund des gewählten Zeitraums. Er ist ein Schwindel aufgrund des betrügerischen Einverständnisses zwischen Kommission und RPF. Er ist auch ein Schwindel aufgrund der selbst gesetzten Grenzen für den Aufgabenbereich der Kommission. Schabas und Paradis behaupteten, dass ihre „Kommission in der Tat nicht auf die Identität des Aggressors eingegangen ist, da sich das Internationale Recht mit dieser Frage nicht befasst.“ 50 Juristische Haarspalter mögen sich daran erfreuen, am Internationalen Recht herumzudeuteln, aber der gesunde Menschenverstand legt nahe, das schwerste aller Verbrechen zu untersuchen, wenn das Leben von Millionen Menschen auf dem Spiel steht.  

Obwohl die Autoren behaupten, gelernte Juristen zu sein, die in der Tradition von Nürnberg stehen, haben sie sich darauf eingelassen, den Bereich ihrer Tätigkeit in einer Weise einzuengen, die sich niemand beim ersten internationalen Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg 1945 hätte träumen lassen. Das Nürnberger Tribunal behandelte als erstes und am vordringlichsten das schwerste Verbrechen – das Verbrechen gegen den Frieden: die Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Durchführung eines Aggressionskrieges. Erst danach untersuchte es, wie der Krieg geführt wurde.

Schabas und Paradis irren sich auch hinsichtlich der Beziehung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und anderen Menschenrechten. Die Weltkonferenz der Vereinten Nationen im Juni 1993 in Wien bestätigte wieder den Geist von Nürnberg. Die Wiener Deklaration und das Aktionsprogramm legen fest, dass die Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Den Menschen steht das Recht zu, sich selbst gegen alle Formen fremder Herrschaft und Okkupation zur Wehr zu setzen. Die Menschenrechte sind weder beschränkt auf zivile und politische, noch auf wirtschaftliche und soziale Rechte getrennt voneinander. Sie beinhalten das volle Recht auf Selbstbestimmung, nationale Souveränität und Unabhängigkeit, welches das Recht einschließt, nicht zum Ziel fremder Aggression zu werden wie Ruanda im Oktober 1990. 51

Um die Schwere des Verbrechens zu ermessen, das die Kommission einfach ignoriert hat, ist es besonders aufschlussreich, sich den Richterspruch in Nürnberg anzusehen. Richter Norman Birkett vom Nürnberger Tribunal schrieb: „Die Beschuldigungen in der Anklage, dass die Angeklagten aggressive Kriege geplant und durchgeführt haben, sind die Anschuldigungen von größtem Gewicht. (...) Einen Aggressionskrieg zu beginnen ist daher nicht nur ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von den anderen Kriegsverbrechen darin unterscheidet, dass es alles Übel des Ganzen in sich beinhaltet.“ 

Die Kommission lag auch darin falsch, dass sie die Afrikanische Charta der Menschen- und Völkerrechte ignorierte, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die nationale Souveränität anderer Unterzeichnerstaaten zu schützen, und die verbietet, das Territorium eines Landes durch subversive Elemente oder Flüchtlinge zu benützen, um in ein anderes Land einzumarschieren. Die Mitglieder der Afrikanischen Charta müssen verhindern, dass subversive oder terroristische Aktivitäten von ihrem Gebiet aus gestartet werden. Bereits durch ihren Namen proklamiert die Afrikanische Charta der Menschen- und Völkerrechte, dass individuelle und kollektive Rechte untrennbar verbunden sind und lässt die Bedenken derer erkennen, welche die Charta entworfen haben, wie zum Beispiel Léopold Sédar Senghor, um den Frieden zwischen den Ländern Afrikas zu erhalten, deren Grenzen von den europäischen Kolonialisten festgelegt worden waren. Hätte sich die Kommission an die Afrikanische Charta gehalten, wäre sie nicht umhin gekommen, die Invasion Ruandas durch Truppen aus Uganda im Oktober 1990 zu untersuchen.  

Die Kommission hätte ihren Bericht mit einer formellen Erklärung betreffend dessen zahlreiche und ernsthafte Unzulänglichkeiten herausgeben können. Sie beschloss allerdings im Gegenteil, den Bericht in einer groß aufgezogenen Medien- und Werbekampagne zu veröffentlichen, in der Bandbreite, Glaubwürdigkeit und Ansehen der Kommission und ihrer Mitglieder gerühmt wurden. Eine Lobbying-Kampagne folgte. Alle ausländischen Botschaften und Ministerien wurden aufgerufen, ebenso die größeren europäischen und nordamerikanischen Geberorganisationen. Die internationale Reaktion war rasch und verheerend. Belgien rief seinen Botschafter aus Kigali zurück. Innerhalb von Monaten stellte Kanada unter Berufung auf den Bericht 20 Millionen Dollar Unterstützung an die ruandische Nationaluniversität in Butare ein. Der Bericht wurde zum Vorwand für ein Waffenembargo gegen Ruanda, während die RPF-Invasorenarmee keine Probleme hatte, alle erforderlichen Waffen zu bekommen. Ab März 1993 bildete der Bericht der Kommission den Hintergrund aller internationalen Konferenzen, die direkt oder indirekt mit der Regierung Habyarimana zu tun hatten. 

Das geheime Einverständnis zwischen Mitgliedern der Kommission und RPF steht eindeutig fest. Wie im vorhergehenden Kapitel behandelt wurde, benutzte die RPF die „Enthüllungen“ der Kommission, um ihre größere „Strafaktion“ im Norden Ruandas im Februar 1993 zu rechtfertigen. Ein RPF-Anführer hatte bereits am 26. Dezember 1992 in einem Brief an die pro-RPF-Zeitung Isibo angekündigt, die Invasionsarmee werde auf das Erscheinen des Berichts warten, bevor sie weiter vormarschiere und den Waffenstillstand breche, der seit Juli 1992 gehalten habe. 52 Die Ergebnisse des Berichts waren für die RPF offensichtlich eine ausgemachte Sache.         

Abgesehen von den Unzulänglichkeiten des Berichts und der inakzeptablen Beziehung zwischen der RPF und Mitgliedern der Kommission hinterlässt die ganze Sache einen schlechten Geschmack. Sie stinkt nach Kolonialismus.

Eine Kommission, zusammengesetzt hauptsächlich aus Amerikanern, Kanadiern und Franzosen verbringt zwei Wochen in einem afrikanischen Land und gibt einen Monat später einen Bericht heraus, der zum Evangelium der westlichen Außenpolitik wird. Sechs von zehn Mitgliedern dieser Kommission gaben zu, dass sie vor ihrem Aufenthalt in diesem Land im Januar 1993 keine Ahnung von Ruanda hatten. Keiner sprach die nationale Sprache Ruandas.  

In jeder anderen Situation würde von Kandidaten für eine dermaßen maßgebliche Kommission, die weder über Erfahrung noch Wissen über das Land verfügen, das sie untersuchen sollen erwartet, dass sie ihre Teilnahme ablehnen, um sich nicht der Missbilligung ihrer Kollegen und der Öffentlichkeit auszusetzen. Die Mitglieder dieser Kommission hatten derlei Skrupel nicht. Vielleicht, weil es um entlegene Gebiete in Afrika ging? Einige taten sogar groß mit ihrem Unwissen über Zentralafrika, indem sie sagten, sie hätten Ruanda auf der Karte suchen müssen, bevor sie ins Flugzeug stiegen. Wie noch zu behandeln sein wird, zog die Gewohnheit, sich vor dem Aufbruch zu einer Mission in diesen Kontinent kaum vorhandener Kenntnisse über Afrika zu brüsten, sich paradoxerweise als Konstante Jahrhunderte lang durch die populäre Literatur. Auf diese Weise wird der Abgrund hervorgehoben, der Europa von Afrika trennt.  

Für gewisse Mitglieder der Kommission scheint diese Mission ein Jux gewesen zu sein. Zum Beispiel beschrieb sich William Schabas in einer makaberen Schilderung einer Graböffnungsszene in Nordruanda als „Humphrey Bogart, alias Bill“, offensichtlich ein Hinweis auf den Abenteurer, den Bogart 1951 in dem Film The African Queen gespielt hat.

Man stelle sich das Aufjaulen vor, wenn eine internationale Kommission afrikanischer Juristen, die noch nie in Kanada waren und weder Englisch noch Französisch sprächen, die Lebensbedingungen von Ureinwohnern Kanadas untersuchen wollte. Oder wenn diese Kommission in die Vereinigten Staaten von Amerika käme, um die Verhältnisse von Afroamerikanern in den Gefängnissen oder die Behandlung von Muslims in diesem Staat seit dem 11. September 2001 zu untersuchen. Man kann davon ausgehen, dass dieser Kommission nicht einmal gestattet würde, den Flughafen in Afrika zu verlassen.

Der Bericht dieser Kommission über die Menschenrechtssituation in Ruanda wurde zum Grundpfeiler, auf dem die „richtige und angemessene Geschichte“ errichtet wurde. Jedes Buch über Ruanda bezieht sich darauf. Jeder Film und Fernsehreport zitiert ihn, um die genozidalen Absichten der Hutus in Ruanda zu beweisen. Die Mitglieder der Kommission wurden zur wichtigsten Informationsquelle in ihren jeweiligen Ländern, gefragt von den Medien und Außenministerien. Reporter brauchten keine Ruander mehr, um zu erklären, was in ihrem Land vor sich ging. Die neuen einheimischen Experten mit zweiwöchiger Erfahrung konnten jetzt alles einfach erklären ... und vereinfachend. 

Einige der Autoren dieses Berichts ließen sofort nach der Ermordung von Präsident Habyarimana und besonders nach der Machtübernahme durch die RPF im Juli 1994 jegliche Zurückhaltung und Versuche, neutral zu erscheinen fallen. Eine seriöse Kommission sollte von ihren Mitgliedern eine gewisse Zurückhaltung oder Neutralität ungeachtet des Kriegsausgangs verlangt haben. Ein Mitglied der Kommission, Jean Carbonare, begann bereits im Juli 1994 direkt für die RPF zu arbeiten. William Schabas reiste zwischen Kanada und Kigali hin und her und arbeitete mehr oder weniger als RPF-Presseagent. Er trieb beachtliche kanadischen Entwicklungshilfegelder für die RPF auf und rühmte sich immer wieder, der Verfasser der Genozid-Gesetze dieses Landes zu sein. Ruanda wurde zu einem Trittbrett für seine internationale Karriere.

Alison Des Forges hat sich als oberste Expertin in allen größeren Verfahren in Arusha präsentiert, welche die Ruander besser versteht als diese sich selbst. „Alison Des Forges führt sich auf, als wäre sie Ruandas Honorarkonsul,“ ärgerte sich der ehemalige Premierminister Faustin Twagiramungu. „Als ich sie 1992 das erste Mal traf, war es offensichtlich, dass sie sehr wenig über Ruanda wusste, obwohl sie ihre Diplomarbeit über Ruanda geschrieben hatte.“ Anhänger der „richtigen und angemessenen“ Geschichte heben Frau Des Forges gewaltiges Wissen hervor und ihre selbstlose Aufopferung. Sie vergessen geflissentlich zu erwähnen, dass sie 1990 und 1992 beim Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika angestellt war und dass sie die 1990er Jahre hindurch enge Beziehungen zum Nationalen Sicherheitsrat der Vereinigten Staaten von Amerika und zum Pentagon unterhalten hat. 53 

Mit dem Eifer eines Javert, der Jean Valjean in Les Misérables jagt, haben Alison Des Forges und William Schabas ruandische Hutus in der ganzen Welt verfolgt. Weitere Mitglieder der Kommission wie Éric Gillet und Philippe Dahinden wurden zu Sachverständigen der Anklage in einer Reihe von Verfahren einschließlich solcher am internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha.

Zehn Jahre nach der Kommission können wichtige Lehren über diese und ihren Einfluss auf die Entwicklung in Ruanda gezogen werden. Menschenrechte bilden die inoffizielle Religion und unangefochtene Außenpolitik der westlichen Länder und vor allem der Vereinigten Staaten von Amerika. Wie bei Umwelt, Demokratie und Mutterschaft ist jeder für Menschenrechte. Wer könnte nur daran denken, gegen diese zu sein? Derartige Einhelligkeit ist immer gefährlich. Wenn auch nur der leiseste Zweifel am Bekenntnis zu diesen Werten erhoben wird, verwandelt sich die Einhelligkeit in Intoleranz und ruft einen geradezu religiösen Eifer hervor, der sich über die Tatsachen hinwegsetzt. Ab dieser Stufe weichen die normalen Regeln, nach denen die internationalen Beziehungen ablaufen, der Denkungsart eines Lynchmobs oder der Inquisition. „Sind wir nicht alles nette, vernünftige und tolerante Menschen? Das Problem liegt bei diesen Leuten da drüben. Wir werden sie steinigen und alles wird wieder gut werden!“

Die Menschen in Quebec verstehen dieses Problem. Anfang der 1990er waren auch sie zur Zielscheibe einer internationalen Kampagne geworden, die nach einer Reihe von Krisen viele ähnliche Züge aufwies (z.B. die Meech Lake-Verfassungskrise, die hydroelektrische Entwicklung in Oka und James Bay). Obwohl die Ankläger keine Ahnung von Quebec hatten, behaupteten sie, die Verteidiger der Ureinwohner und der Umwelt zu sein und zögerten nicht, schwere Geschütze aufzufahren einschließlich Beschuldigungen des Genozids, Rassismus und grober Verletzungen der Menschenrechte, die alle Eingang in die etablierten amerikanischen Medien fanden.

Die RPF begriff das Wesen der öffentlichen Meinung im Westen und besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wusste, dass sie leicht einige engstirnigen Fanatiker finden konnte, die für sie den Ball in den Westen tragen würden. 

Die imperialistischen Strategen in Nordamerika und Europa waren ohne Zweifel angetan von der Veröffentlichung eines Berichts, der verheerende Auswirkungen auf die Regierung Habyarimana hatte und die RPF schonte. Immerhin hatten diese Mächte die militärische Besetzung eines Teils von Ruanda abgesegnet, als sie den verlogenen Friedensprozess in Arusha vom Stapel ließen. Sie stülpten ein neues wirtschaftliches Modell über das Land, das sogenannte Struktur-Anpassungs-Programm, des weiteren auch ein neues politisches System in einer Zeit, in der der Krieg tobte. Diese neue Waffe, bereit gestellt von recht denkenden Experten aus Europa und Nordamerika vervollständigte das Arsenal, das zu ihrer Verfügung stand.  

 


 

43 Le Devoir, Montréal, 1. Februar 1995. Pater Georges-Henri Lévesque gründete die National University of Rwanda.

44 Interview mit dem Autor, Brüssel, 23. November 2002.

45 Reed, William Cyrus, Exile, Reform and the Rise of the RPF, in Journal of Modern African Studies, Vol. 34, No. 3, 1996, s. 496

46 Die Verfasser des Berichts sind Jean Carbonare, Agir ensemble pour les droits de l’Homme, Paris; Philippe Dahinden, Jurist und Journalist, Lausanne; René Degni-Segui, Dekan der juridischen Fakultät, Abidjan; Alison Des Forges, Africa Watch; Pol Dodinval, M.D., Liège; Éric Gillet, FIDH, Brüssel; Rein Odink, Jurist, Amsterdam; Halidou Ouedraogo, Richter, Burkina Faso; André Paradis, Geschäftsführer der Ligue des droits et libertés, Montreal, William Schabas, Rechtsprofessor, Université du Québec à Montréal.

47 “Ed Broadbent et la crise rwandaise : un rapport préparé avec insouciance”, La Presse, September 6, 1994, s. B3.

48 La Presse, September 14, 1994, s. B3.

49 Atrocities and the Law, A Canadian lawyer puts his legal skills to work literally uncovering and confirming evidence of human rights abuses in the African country of Rwanda, von William A. Schabas, in Canadian Lawyer, August/September 1993, s. 36.

50 La Presse, September 14, 1994, B3.

51 VIENNA DECLARATION AND PROGRAMME OF ACTION, WORLD CONFERENCE ON HUMAN RIGHTS, Wien, 14.-25. Juni 1993

52 Gasan, op. cit. s. 183.

53 Alison L. Des Forges’ curriculum vitae, 1995.

 
     
 
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