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  Kampf gegen eine Seuche oder Kampf gegen die Verfassung?

Klaus Madersbacher

 

VORSPIEL am 17.12.2020

Neulich war ich auf einer Versammlung, die vielleicht den neuen - vermutlich wieder einmal verfassungswidrigen - Regelungen des Ösiregimes nicht ganz entsprochen haben mag, da tauchten auf einmal sieben oder acht Polizisten in Kampfmontur auf, positionierten sich vor die Ein- bzw. Ausgänge und standen da herum, um uns zu bewachen oder zu beschützen - genaueres war nicht zu erfahren. Der Einsatzleiter führte ein Gespräch mit "der Behörde", um abzuklären, wie mit uns weiter zu verfahren sei. Zustände wie in einer Diktatur? Nun, wir wurden nicht angeschrien und gefoltert, nicht in Schutzhaft genommen und durften nach Überprüfung der Personaldaten nachhause gehen - die gesamte Gastronomie war behördlich geschlossen -, diese neuartige Erfahrung konnte also nicht einmal bei einem gemütlichen Bier besprochen werden, wie das bis vor wenigen Monaten normal gewesen wäre. (Aus "Frieden! Freiheit! Keine Diktatur!" vom 3. Januar 2021 auf dieser Website.)

Etwa ein halbes Jahr danach ereilte mich ein Strafbescheid in der Höhe von zweimal Euro 150, insgesamt also 300 Euro. Den Inhalt - übliches Behördensprech - und den genauen Ablauf des "rechtlichen" Prozedere erspare ich Ihnen. Es sei nur so viel gesagt, dass mit den vielen aufgeführten Bestimmungen offenbar der Eindruck hervorgerufen werden sollte, dass es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt.

 

Hier mein Einspruch gegen diese Bestrafung:

Ich erhebe Beschwerde gegen den Strafbescheid vom 29.07.2021. Ich verlange, dass dieser Bescheid aufgehoben wird, da er gegen die österreichische Bundesverfassung verstößt.

Gegenständlicher Bescheid wurde erlassen auf der Grundlage einer rechtlichen Situation, die seit ca. eineinhalb Jahren in unserem Land anhält und die im Wesentlichen als Ausnahmezustand zu werten ist, der aufgrund einer tödlichen Seuche, hervorgerufen durch das Coronavirus, ausgerufen wurde. Ein Ende dieses Ausnahmezustands scheint nicht absehbar zu sein, obwohl von einer katastrophalen Situation keine Rede sein konnte und kann. Angesichts der vielfach eingeschränkten Grundrechte bewegen wir uns nicht auf der Grundlage eines demokratischen Rechtsstaats, viel mehr handelt es sich um diktatorische Verhältnisse, in denen die Bürger des Landes dem willkürlichen und beliebigen Zugriff durch Regime und Behörden mehr oder weniger wehrlos ausgesetzt sind.

Dass die durch besagtes Virus hervorgerufene Krankheit auch schwere Verläufe bis zu tödlichem Ausgang mit sich bringen kann, liegt in der Natur jeder Krankheit und hängt ab von einer Reihe von Faktoren, unter anderen vom Zustand des Immunsystems der jeweiligen erkrankten Person. Genauso birgt jede Teilnahme am öffentlichen Verkehr tödliche Gefahren, einfache Tätigkeiten im eigenen Haushalt erweisen sich in vielen Fällen als tödliche Unternehmungen, wie die Unfallstatistik zeigt. Und so weiter ...

Sich auf die besondere Gefährlichkeit der Covid-Erkrankung zu berufen, ist bestenfalls frivol, in Wirklichkeit aber eine hemmungslose Übertreibung. Was und welche Interessen hinter diesem Vorgehen stecken, wird die Geschichte erweisen.

Diese angeblich tödliche Seuche erweist sich immer deutlicher als herkömmliche Grippe, primär eine Erkrankung der Atemwege, die Jahr für Jahr im Herbst/Winter wellenförmig in Erscheinung tritt und jeweils durch verschiedene Viren (darunter auch Coronaviren) und deren mutierte Formen verursacht wird. Die letzte Welle 2020/2021 - etikettiert als "Corona" - nahm im Vergleich zu anderen Jahren einen eher milden Verlauf. Was es mit den angeblich überfüllten/überforderten Krankenhäusern und Intensivstationen auf sich hat, lässt sich mittels einer "Google"-Abfrage klären, die schnell und einfach zutage bringt, dass Jahr für Jahr in der Grippesaison Probleme dieser Art auftauchen, über die entsprechend auch regelmäßig in den Medien berichtet wurde.

Soweit zu der "tödlichen Seuche", die von der Regierung als Vorwand genommen wurde und immer noch wird, Wirtschaft, Gesellschaft und öffentliches Leben in unserem Land auf diktatorische Weise zu beeinflussen und umzugestalten. Wesentliche Grundrechte werden von allen möglichen Regierungsstellen und Behörden nach Gutdünken und Belieben entzogen und "zurückgegeben" - unsägliche Zustände, die in einem demokratischen Rechtsstaat völlig undenkbar sind. Ob es sich bei der Republik Österreich noch um einen solchen handelt, sollte in diesem Zusammenhang möglichst bald geklärt werden.

Ich bin einer der wenigen noch lebenden Menschen, die aktiv bei der Ausrottung einer wirklich tödlichen Seuche, nämlich der Pocken, mitgearbeitet haben. Anfang der 1970er Jahre war ich zwei Jahre lang im Pockenausrottungsprogramm der WHO als Surveillance Officer zuständig für die Ausrottung der Pocken im Landkreis Wollamo in Äthiopien.

Die Pocken waren eine durch einen Virus verursachte Krankheit, die im Lauf der Geschichte unzählige Menschenleben gefordert hat, besonders in Gebieten, wo keine natürlichen Abwehrkräfte in der Bevölkerung vorhanden waren (zum Beispiel in Amerika). Die beiden Varianten Variola maior und Variola minor unterschieden sich hauptsächlich durch die Todesquote - 30% bzw. 10% - der Erkrankten starben daran.

Voraussetzung für die Ausrottung der Pocken wie auch jeder anderen durch Viren verursachten Krankheit ist eine hundertprozentig wirksame Impfung. Für das Pockenausrottungsprogramm wurden eine eigene Impftechnik und Impfstoffe entwickelt, die dieser Anforderung entsprachen.

Alles andere als ein hundertprozentiger Schutz vor der Infektion hätte die Arbeit im Pockenausrottungsprogramm zu einem Himmelfahrtskommando gemacht, da man immer wieder in unmittelbaren Kontakt mit Pockenkranken gekommen ist. Irgendwelche nicht 100%ig virendichten Masken oder gar der sogenannte Mund- und Nasenschutz kamen natürlich nicht in Frage. Auch sogenanntes Social Distancing war kein Thema. Von einer Handhygiene konnte in Gebieten, wo oft kaum sauberes Trinkwasser zur Verfügung stand, keine Rede sein.

Alle von der österreichischen Bundesregierung und den Landesregierungen gepredigten und angeordneten Maßnahmen zum "Schutz vor einer Infektion" spielten also bei der Bekämpfung und Ausrottung einer wirklich gefährlichen Viruskrankheit keine Rolle, da sie für den Ernstfall ganz und gar untauglich sind. Wie man auf die Idee kommen kann, eine der Grippe ähnliche Krankheit mit derlei stümperhaften Methoden zu "bekämpfen" oder gar "auszurotten", ist mir nicht nachvollziehbar.

Woher die Idee stammt, gesunde - sprich symptomfreie - Menschen laufend irgendwelchen Tests zu unterziehen - zu unterwerfen ist hier wohl der zutreffende Ausdruck - wird ebenfalls geklärt werden müssen. Bei der Ausrottung der tödlichen Pocken und bei der ernsthaften Bekämpfung anderer Seuchen spielten derlei Dinge keine Rolle.

Corona, Covid-19 oder unter welchem Namen auch immer die Krankheit vermarktet wird, wurde der Nimbus einer gefährlichen Seuche, einer "Pandemie" verliehen, die unser Land und seine Menschen einem tödlichen Risiko aussetzt. So hieß es zum Beispiel aus höchsten Regierungskreisen Ende März 2020: "Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist". Auf der Basis von derartigen Aussagen brach in den Medien jene Welle los, die seither anhält und einen großen Teil der Bevölkerung in einem Zustand der Massenhysterie/Massenpanik gefangen hält.

Vielfach wird den Verantwortlichen zugute gehalten, sie hätten durch die Verhängung des Ausnahmezustands - "Lockdown" - quasi alles versucht, um großes Unheil von der Bevölkerung abzuwenden. Offenbar waren die Verantwortlichen nicht imstande, sich seriöse Informationen zu beschaffen, die zum damaligen Zeitpunkt sehr wohl zur Verfügung gestanden sind. Stattdessen haben sie sich auf einen Kreis von sogenannten Experten gestützt/berufen, die sich in der Verkündigung apokalyptischer Szenarien gegenseitig überboten haben, die dann von den Massenmedien kritiklos aufgegriffen und verbreitet worden sind.

Das auf diese Art produzierte Szenario des Schreckens diente dazu, den Ausnahmezustand als Dauerzustand zu etablieren und die Österreichische Bundesverfassung auszuhebeln und in wesentlichen Bereichen außer Kraft zu setzen.

Dieser für einen demokratischen Rechtsstaat unerträgliche Zustand dauert seither an, obwohl schon längst eindeutig belegt ist, dass die propagierten Bedrohungsszenarien in keiner Weise den Tatsachen entsprochen haben und dementsprechend auch nicht eingetreten sind, das heißt von einer "Pandemie" keine Rede sein konnte und kann. Eingetreten sind hingegen ungeheure Schäden an Gesellschaft und Wirtschaft. Leid und Not wurden über ungezählte Mitbürger gebracht, denen der Schutz der Verfassung entzogen worden ist. Darüber, dass jemand die Verantwortung für dieses Desaster trägt, wurde meines Wissens noch nicht gesprochen - "das Virus" heißt es dann. Man zeige mir den Schreibtisch, an dem dieses allmächtige Virus sitzt und die Verwüstung der Gesellschaft betreibt!

Aufgabe einer Verfassung ist die Regelung und Aufrechterhaltung eines geordneten Zusammenlebens der Menschen in einem Staat und der Schutz der Bevölkerung vor willkürlichen Maßnahmen der Regierung und Behörden, wie sie in Diktaturen üblich sind.

In der Ausfertigung des von mir beeinspruchten Bescheids findet sich folgende Bemerkung: "Bezüglich des Vorbringens, die Verordnung wäre gesetzes- bzw. verfassungswidrig, wird darauf hingewiesen, dass (ordentlich) kundgemachte Verordnungen und Gesetze bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof für jedermann verbindlich sind."

So zu tun, als wäre alles rechtlich in Ordnung, weil auf der Grundlage von aus der Luft gegriffenen Vermutungen und Prophezeiungen erlassene Verordnungen und Gesetze (ordentlich) kundgemacht worden sind, was immer das auch heißen mag, und auf dieser Basis noch ungeniert weiterzumachen und weiterhin grundlegende durch die österreichische Bundesverfassung garantierte Rechte einzuschränken und zu beschneiden, nachdem man schon längst zu evidenzbasierten Erkenntnissen gekommen sein müsste, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats und nebenbei der menschlichen Vernunft und des gesunden Hausverstands. Die in Bezug auf Corona erlassenen Verordnungen und Gesetze haben in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen und müssen ohne Verzug aufgehoben werden.

Ich beantrage die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung.

 
  ... bis zum heutigen Tag gibt es keine Reaktion der Behörde.  
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