Dänemark
hebt alle Corona-Maßnahmen auf Free West
Media - Redaktion
Das
dänische Parlament hat kürzlich in Kopenhagen
beschlossen, dass alle Corona-Maßnahmen zum 1. Oktober
abgeschafft werden sollen. Es wird also keine
Maskenpflicht mehr geben und die Testregelung wird
abgeschafft. Die Dänen müssen dann nicht mehr
nachweisen, ob sie geimpft oder nicht geimpft sind, ob
sie positiv oder negativ getestet wurden.
Alle
Corona-Maßnahmen werden in Anbetracht der steigenden
Inzidenzzahlen in Dänemark aufgehoben, berichtet RT
Deutsch. Seit Anfang Juli ist dieser Wert von 31 auf
107,2 (Stand: 8. August) gestiegen. Gleichzeitig sind die
Obergrenzen für diesen Corona-Indikator deutlich
gestiegen.
Gleichzeitig
sind auch die Inzidenzgrenzen deutlich gestiegen: In
Gemeinden von 300 auf 500 Infizierte innerhalb von sieben
Tagen, in den Landkreisen von 500 auf 1000. Voraussetzung
ist allerdings, dass eine steigende Zahl von
Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem nicht
überlastet.
Die
dänische Behörde für Infektionskrankheiten SSI
erklärte, sie verlasse sich nicht mehr auf die Impfung,
um die Herdenimmunität im Land zu erreichen. Tyra Grove
Krause, die amtierende akademische Direktorin des SSI,
sagte, dass nach der Rückkehr der Menschen zur Arbeit
und zur Schule am Ende dieses Sommers eine neue Welle von
Infektionen zu erwarten sei, die aber kein Grund zur
Beunruhigung sein sollte. "Sie wird eher an die
Grippe erinnern", sagte Krause.
Insgesamt
liegt die aktuelle Impfrate in Dänemark bei knapp 58,4
Prozent der vollständig Geimpften. In Deutschland liegt
dieser Wert mit 54,5 Prozent (Stand: 8. August) nur
geringfügig niedriger, doch die Impfbefürworter halten
an ihrer Angstmacherei fest und üben Druck auf die
Ungeimpften aus.
Die
Tiroler Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen empfahl
unterdessen allen Arbeitgebern dringend, von Impfdruck
oder Impfzwang Abstand zu nehmen, da sich die meisten von
ihnen "offensichtlich nicht einmal der damit
verbundenen weitreichenden rechtlichen Konsequenzen
bewusst" seien.
Da die so
genannten Covid-19-Impfstoffe laut den offiziellen
Zulassungsdokumenten der EMA und der Europäischen
Kommission nicht zur Vorbeugung einer Infektion mit dem
SARS-COV-2-Virus, sondern ausschließlich zur
Verhinderung eines schwereren Krankheitsverlaufs
entwickelt und zugelassen wurden, sind sie allein schon
aus diesem Grund bedingt zugelassen worden, betonte
Holzeisen.
Die
behördlichen Zulassungsdokumente zeigen also, dass diese
Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen
können, weil die damit behandelten Menschen sich
anstecken können und damit infektiös sind. Die Praxis
beweist auch, dass Menschen, die vollständig
"geimpft" sind, sich mit dem Virus infizieren
und sogar die gleiche Viruslast haben wie
"Ungeimpfte", wie u.a. die CDC zugegeben hat.
Es ist daher klar, dass jede
Covid-19-"Zwangsimpfung" eigentlich jeder
Rechtfertigung entbehrt.
Jeglicher
Druck, auch moralischer Druck (angeblicher Akt der
Solidarität mit dem Nächsten) ist daher aufgrund der
offiziellen Zulassungsunterlagen straf- und
haftungsrechtlich illegal.
"Als
Rechtsanwältin für Unternehmensrecht empfehle ich jedem
Arbeitgeber dringend, sich von Covid-19-Impfdruck bzw.
Impfzwang fernzuhalten, denn die meisten sind sich der
damit verbundenen weitreichenden rechtlichen Konsequenzen
offensichtlich gar nicht bewusst", so die
Rechtsanwältin.
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