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"Wenn die Götter eine Nation zerstören wollen, dann schlagen sie sie zuerst mit Blindheit." | |||||||||||||||||||||
Warum
nicht Konzentrationslager? Keine Denkverbote Klaus Madersbacher
Nachdem die belgische Hauptstadt Brüssel schon den dritten Tag mit der höchsten Terrorwarnstufe in Atem gehalten wird terrorisiert darf man da ja wohl nicht sagen muss natürlich davon ausgegangen werden, dass auch Österreich etwas gegen den Terrorismus unternehmen muss. Zu der von der Innenministerin nach Charlie Hebdo geforderten Aufrüstung der polizeilichen Sondereinheiten im dreistelligen Millionenbereich darunter etwa Kampfhelikopter und gepanzerte Fahrzeuge ist es bis dato noch nicht gekommen, zumindest wurde nix darüber öffentlich bekannt. Neuerdings besinnen sich bestimmte Kreise, zu denen offenbar auch die Innenministerin gehört, auf gewisse Werte, die in diesem Fall schon älteren Datums sind und in der Zeit des geistigen Ahnvaters der reaktionären christlichen Österreichischen Volkspartei hoch im Kurs standen, dessen Konterfei den Parlamentsklub besagter Partei ziert. Da werden die Erleuchtungen nur so vom Himmel purzeln und Träume aus der Zeit des Dollfuss/Schuschnigg-Regimes - einer ausgewachsenen faschistischen Diktatur mit allem Pipapo - rücken geistig wieder in die Nähe, soweit man da von Geist sprechen kann, Ungeist muss es hier wohl heißen. Obwohl sie als Mitglied der Bundesregierung einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, schwärmt die Ministerin für Maßnahmen, die eindeutig gegen die Verfassung gerichtet sind. So nebenbei ist sie auch für den Verfassungsschutz zuständig, ein beruhigender Gedanke:-)) Da es sich hierzulande kaum jemand leisten kann/will, sich mit dieser Clique anzulegen, verläuft die öffentliche Diskussion entsprechend zurückhaltend. Als Beispiel dafür hier eine Mitschrift des entsprechenden Teils des Mittagsjournals vom 23.11.2015 im Kultursender Ö1: Österreich ist vom islamistischen Terror bis jetzt verschont geblieben. Trotzdem drängt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP auf eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen. Im Interview für den Kurier hat die Innenministerin am Wochenende Hausarrest und Fußfesseln für Jihadisten vorgeschlagen, um Anschläge zu verhindern. Bevor wir hören, wie sie sich das genau vorstellt, stellen wir die Frage: Geht das rechtlich überhaupt? Antworten der Juristen: Jihad-Heimkehrer vorbeugend in Untersuchungshaft zu nehmen und sie unter elektronischen Hausarrest zu stellen, das ist rechtlich problematisch, sagt Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk:
Wenn ein solcher Verdacht besteht, gibt es jetzt schon die Möglichkeit, Untersuchungshaft zu verhängen, sagt Strafrechtler Klaus Schweighofer von der Leopold Franzens Universität in Innsbruck:
Denkbar wäre es allenfalls, die elektronische Fußfessel als mildere Form der Untersuchungshaft einzuführen, so Schweighofer.
Technische Bedenken hat außerdem Strafrechtler Alois Pirklbauer von der Johannes Kepler-Universität Linz. Er sagt, dass im derzeitigen Fußfesselsystem Personen nicht permanent per GPS überwacht werden, sondern dass lediglich kontrolliert sind, ob sie zu bestimmten Zeitpunkten zuhause sind:
Schon jetzt gebe es im Rahmen des in Begutachtung befindlichen Staatsschutzgesetzes ausreichende Möglichkeiten, Terroristen zu überwachen.
Auch seien Maßnahmen wie Präventivhaft historisch belastet, sagt Verfassungsrechtler Funk:
Dass die ÖVP nun Verschärfungen für potenzielle Terroristen fordert, sei angesichts der aktuellen Ereignisse nachvollziehbar.
Verständlich, aber problematisch das Urteil der Juristen zum Vorstoß der Innenministerin für Fußfesseln und Hausarrest zur Terrorprävention. Und wie argumentiert die Ministerin selbst ihre Idee, die übrigens von ihren Parteifreunden aus Frankreich stammt? Sehr konkret sind ihre Vorstellungen von einer möglichen gesetzlichen Regelung offenbar noch nicht:
Wissen Sie, wen Sie jetzt mit Hausarrest belegen oder wem Sie einen Fußfessel geben würden derzeit?
Aber würde dann jeder Hausarrest bekommen, der beispielsweise im Jihad - also in Syrien, im Irak war oder versucht hat, dort hinzukommen, oder jeder, der vielleicht in einer fragwürdigen Moschee war, ohne dass man jetzt konkret weiß, ob er wirklich Überlegungen jemals gehabt hat, Anschläge zu verüben?
Wie viele Personen wären das derzeit in Österreich?
Müsste aus Ihrer Sicht ein konkreter Verdacht, dass jemand eine Tat verübt, vorliegen, oder könnte das auch etwas diffuseres sein, einfach eine Annahme, vielleicht könnte jemand etwas machen?
Jetzt sagt aber der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk, dass Hausarrest und auch Fußfessel eigentlich eine Form von Haft sind, also wenn man keine U-Haft verhängen kann, wie dann diese anderen Maßnahmen?
Aber der Koalitionspartner hat sich sehr kritisch eigentlich geäußert zunächst und gemeint, da gibts noch gar keinen Vorschlag und warum gehen Sie an die Öffentlichkeit?
Der Verfassungsrechtler Funk meint, dass so eine rein diffuse Annahme nicht ausreichen kann, um eine Art von Haft, nämlich Hausarrest oder Fußfessel zu verhängen, und dass so was eigentlich nur diktatorische Systeme machen. Glauben Sie, dass Ihr Vorschlag vor demVerfassungsgerichtshof auch halten würde?
Halten Sie es für realistisch, derzeit zu einer Lösung zu einer Einigung auch mit dem Koalitionspartner SPÖ zu kommen oder ist das eher auch der Versuch, bei den Wählern zu punkten mit Ihren Aussagen?
... sagt Innenministerin Mikl-Leitner. |
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