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  Berufungsgericht bestätigt unbefristete Internierungen nach dem Ermächtigungsgesetz

Hebt das Vollstreckungsverbot des vorhergehenden Gerichts auf

Jason Ditz  

 

Ein Bundesberufungsgericht in New York hat ein bisher geltendes Verbot der Durchsetzung der Bestimmung des 2012 National Defense Authorization Act (NDAA – Ermächtigungsgesetz) aufgehoben, die es dem Präsidenten erlaubt, die unbefristete Internierung ohne Gerichtsverfahren anzuordnen. 

Eine 2012 gegen das NDAA von Chris Hedges, Daniel Ellsberg, Noam Chomsky und anderen eingebrachte Klage hatte das Ziel, vorbeugend die Bundesregierung davon abzuhalten, das NDAA zu benutzen, um sie als Dissidenten zu internieren, nachdem das Gesetz extrem vage gehalten war in der Frage, auf wen es angewendet werden kann, und den Präsidenten anscheinend enormen Freiraum in der Angelegenheit liess.

Richterin Katherine Forrest urteilte zweimal zu ihren Gunsten und blockierte im September permanent die Anwendung der Anhaltebestimmung des NDAA. Diese Blockade wurde heute vom Berufungsgericht aufgehoben, welches urteilte, dass Hedges und die anderen nicht in der Lage waren, „ausreichend nachzuweisen, dass sie eine Internierung zu befürchten haben.“

Präsident Obama bekämpfte das Forrest-Urteil mit der Behauptung, es könnte ihn zwingen, einige der Menschen freizulassen, die er bereits ohne Gerichtsverfahren interniert, und Regierungsvertreter haben das Konzept eines Spielraum verteidigt, wer nun als „Feindbegünstiger“ zählt, und sagten, es sei „weder möglich noch ratsam,“ spezifische Regeln zu erlassen.

Aber während sie sich abstrakt gegen die Idee von Einschränkungen äusserte, versuchte die Administration zu vermeiden, irgendwie konkret zu werden in der Frage, wen sie mit dem NDAA festhalten würde und argumentierte einfach, dass keiner der aufgeführten Kläger in der Angelegenheit im vorhinein beweisen könne, dass er oder sie möglicherweise in Frage kommen, interniert zu werden. Und falls sie erst interniert sind ohne Zugang zu Gerichten, dann könnten sie ohnehin nichts dagegen unternehmen.

In der Tat wies das Berufungsgericht offen die Frage zurück, ob jemand von den angeführten Menschen interniert werden könne, wobei es scheinbar auf den Punkt einging, dass die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir denkbarerweise der „Hilfestellung für al-Qaeda“ beschuldigt werden könnte, weil sie in WikiLeaks verwickelt sei wie Bradley Manning, und aus diesem Grund unter dem NDAA angehalten werden könnte. Es stellte dann aber fest, dass sie nicht beweisen konnte, dass ihre Anhaltung „unmittelbar bevorstehend“ sei, und daher konnte sie nicht dagegen klagen.

 
     
  erschienen am 17. Juli 2013 auf > www.antiwar.com > Artikel  
 
siehe dazu auch im Archiv:
  > Paul Craig Roberts - Die Stasi im Weißen Haus
  > Robert C. Koehler - Das nackte Imperium
  > Ron Paul - Die wirkliche Bedeutung von Präsident Obamas Reden zur nationalen Sicherheit
  > Robert C. Koehler - Unendliche Feinde
 
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