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Hoher japanischer
Regierungsvertreter beansprucht das Recht
Nordkorea anzugreifen Japanische Verfassung verbietet ausdrücklich Angriffskriege Jason Ditz
Obwohl die japanische Verfassung ausdrücklich verbietet, dass das Land einen Erstschlag gegen ein anderes Land führt, behauptet ein hochrangiger Vertreter der herrschenden Liberal-Demokratischen Partei (LDP), dass sein Land das Recht habe, Nordkorea legal zum jetzigen Zeitpunkt anzugreifen. Diese Bemerkungen wurden von Shigeru Ishiba gemacht, Generalsekretär der LDP und wahrscheinlich Japans nächster Premierminister, welcher behauptet, dass ein Angriff gegen Nordkorea Selbstverteidigung sei. Artikel 9 der japanischen Verfassung verzichtet auf jeglichen Waffengebrauch bei der Lösung von internationalen Differenzen und verbietet weiters, dass das Land eine stehende Armee besitzt (obwohl es dort Selbstverteidigungskräfte gibt, im wesentlichen eine Armee). Die LDP hat davon jedenfalls nie besonders viel gehalten und Ishiba und sein Parteifreund, der LDP-Führer Shinzo Abe haben geäußert, dass sie diesen Passus völlig abschaffen wollen, und haben steif und fest behauptet, dass Japan sich an Kriegen in Übersee aus Gründen der nationalen Ehre beteiligen müsse. Wie auch immer, die Bemühungen der LDP, diese Bestimmungen aus der japanischen Verfassung zu streichen, müssen zuerst einmal Erfolg haben, und es scheint ziemlich klar zu sein, dass ein Angriff auf Nordkorea verfassungswidrig wäre. Die Selbstverteidigungskräfte sind auch nicht geeignet als offensive Streitmacht, wie es Japans kaiserliche Armee war, so dass sogar im Fall, dass Ishiba & Co darauf bestehen, dass Japan ein Recht auf Angriff habe, es für sie ganz und gar unmöglich wäre, auch nur zu versuchen, einen solchen zu unternehmen. |
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erschienen am 15. April 2013 auf > www.antiwar.com > Artikel | ||||||||||||||||||
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